Wussten Sie, dass es in vielen Bundesländern die Möglichkeit gibt, zusätzlich zum gesetzlichen Erholungsurlaub Bildungsurlaub zu nehmen? Das heißt, Sie können sich von Ihrem Arbeitgeber freistellen lassen, sich im Urlaub weiterbilden und gleichzeitig Ihren Erholungsurlaub voll auskosten – auch, wenn Sie Gebärdensprache lernen oder Kurse mit Deutscher Gebärdensprache (DGS) als Unterrichtssprache besuchen möchten. Denn: wir haben Bildungsurlaubs-Kurse konzipiert, die speziell auf die Voraussetzungen der Bildungsurlaubsgesetze verschiedener Bundesländer zugeschnitten sind.
Unsere Bildungsurlaubs-Kurse sind in mehreren Bundesländern zugelassen. Welches Bildungsurlaubs- bzw. Freistellungsgesetz für Sie maßgeblich ist, hängt vom Hauptsitz Ihres Arbeitgebers ab. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in den Kursbeschreibungen – klicken Sie einfach auf die Bausteine unten.
Beachten Sie, dass für die Beantragung von Bildungsurlaub in der Regel Fristen gelten und der Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn bei Ihrem Arbeitgeber eingereicht werden muss. Weiterführende Informationen zum Bildungsurlaub finden Sie in unserem FAQ. Wir beraten Sie gerne zur Antragstellung, schreiben Sie uns!
Sie können sich selbstverständlich auch für unsere Kurse anmelden, wenn Sie keinen Bildungsurlaub nehmen können oder möchten oder wenn Sie nicht berufstätig sind. Außerdem gibt es, neben dem Bildungsurlaub als zeitliche Förderung, verschiedene Fördermöglichkeiten. Einen Überblick dazu finden Sie hier. Wir beraten Sie gerne zu den Fördermöglichkeiten, nehmen Sie Kontakt auf!