Die Bildungsprämie ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds. Sie soll Anreize für erwerbstätige Menschen schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren.
Förderfähig sind all unsere Sprach- und Weiterbildungskurse.
Prämiengutschein der Bildungsprämie
Sie können einen Prämiengutschein für eine Weiterbildungsmaßnahme bekommen, wenn Sie mindestens 25 Jahre alt und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 20.000 Euro (bei zusammen Veranlagten 40.000 Euro) nicht übersteigen. Mit einem Prämiengutschein zahlt der Staat maximal 500 Euro an den Weiterbildungskosten.
Die Antragstellung muss vor der Anmeldung zu einem Kurs erfolgen. Um einen Prämiengutschein zu erhalten, ist ein persönliches Beratungsgespräch nötig – der Gutschein wird sofort erstellt und ausgehändigt, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Zur Beratungsstelle mitnehmen sollten Sie Informationen über den Kurs, Ihren Ausweis sowie Ihren letzten Einkommensteuerbescheid.
Weitere Informationen sowie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe, wo Sie den Gutschein bekommen können, finden Sie hier.
Spargutschein der Bildungsprämie
Wenn Sie angespartes Guthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz haben, können Sie es im Rahmen eines Spargutscheins unabhängig von Ihrem Alter, Erwerbsstatus und aktuellen Einkommen für individuelle berufliche Weiterbildungen einsetzen. Mit einem Spargutschein können Sie angespartes Guthaben vorzeitig entnehmen, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Sie können auch einen Spargutschein mit einem Prämiengutschein oder mit einem Förderprogramm eines Bundeslandes kombinieren, z. B. Bildungsscheck NRW oder QualiScheck Rheinland-Pfalz (siehe Info unten). Der Spargutschein ist auch dann einsetzbar, wenn Sie sich schon angemeldet haben oder der Kurs bereits begonnen hat. Der entnommene Betrag muss allerdings nachweislich innerhalb von drei Monaten verwendet werden.
Informieren Sie sich in jedem Fall zunächst bei Ihrem Finanz- oder Anlageinstitut, in welcher Frist und zu welchen Konditionen ein vorzeitiger Zugriff möglich ist. Danach können Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen und den Gutschein bekommen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Unsere Bildungsurlaubs-Kurse sind in mehreren Bundesländern für die Beantragung von Bildungsurlaub zugelassen.
Beim Bildungsurlaub handelt es sich um eine besondere Form des Urlaubs zur beruflichen oder politischen Weiterbildung. Bildungsurlaub dient nicht als Erholungsurlaub. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Bundesländern, die ein Bildungsurlaubs- oder Bildungsfreistellungsgesetz verabschiedet haben, beim Arbeitgeber beantragt werden. Ob eine Weiterbildungsmaßnahme für die Beantragung von Bildungsurlaub zugelassen ist, hängt davon ab, ob die Maßnahme oder ihr Träger nach dem Bildungsurlaubsgesetz des jeweiligen Bundeslandes anerkannt und zugelassen ist. Sachsen und Bayern sind nach derzeitigem Stand die einzigen Bundesländer ohne Bildungsurlaubsgesetz. Welches Bildungsurlaubs- bzw. Freistellungsgesetz für Sie maßgeblich ist, hängt vom Hauptsitz Ihres Arbeitgebers ab.
Beachten Sie, dass für die Beantragung von Bildungsurlaub in der Regel Fristen gelten und der Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn bei Ihrem Arbeitgeber eingereicht werden muss. Bildungsurlaub stellt nur einen zeitlichen Ausgleich dar, keine Finanzierung der Kurse. Sie können sich selbstverständlich auch für unsere Kurse anmelden, wenn Sie keinen Bildungsurlaub nehmen können oder möchten oder wenn Sie nicht berufstätig sind.
Weiterführende Informationen zum Thema, insbesondere zu den Regelungen der jeweiligen Bundesländer, finden Sie auf nachfolgenden Websites: www.arbeits-abc.de/bildungsurlaub und www.bildungsurlaub.de.
Das Weiterbildungsstipendium ist eine Begabtenförderung für junge Fachkräfte, die durch Weiterbildung den Grundstein für beruflichen Erfolg legen möchten. Es besteht aus Zuschüssen für die Kosten von fachlichen oder berufsübergreifenden Weiterbildungen in Höhe von maximal 7.200€, verteilt auf drei Förderjahre. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend stattfinden. Bewerber müssen jünger als 25 Jahre sein und bereits eine anerkannte Ausbildung abgeschlossen haben. Im Fall von Anrechnungszeiten können sie bis zu drei Jahre älter sein. Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung müssen Sie entweder mindestens 15 Stunden pro Woche berufstätig oder arbeitslos gemeldet sein.
Voraussetzungen für eine Bewerbung:
Kurse kommen für die Förderung in Frage, wenn sie zum Erwerb beruflicher Qualifikationen geeignet sind. Dafür eignen sich beispielsweise unsere Modulkurse oder, wenn Sie nicht berufstätig sind, auch unsere Weiterbildungen in Vollzeit zum / zur KommunikationsassistentIn, zur Pädagogischen Fachkraft und zum / zur DozentIn für Deutsche Gebärdensprache.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich an die für Sie zuständige Stelle wenden, bevor Sie sich für einen Kurs anmelden. Das Stipendium gilt nicht rückwirkend.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Unserer Erfahrung nach leisten Arbeitgeber manchmal nicht nur die Freistellung bei Entgeltfortzahlung oder gewähren Bildungsurlaub, sondern übernehmen zusätzlich auch einen Teil der Kosten oder die kompletten Kosten für Kursgebühr, Anfahrt und Unterbringung. Insbesondere dann, wenn Gebärdensprache Sie in Ihrem Beruf weiterbringt. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber!
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) sind die Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung als Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit bzw. als Betriebskosten bei selbständiger Arbeit von der Steuer absetzbar. Diese Kosten werden direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, so dass die Steuerbelastung für das betreffende Jahr sinkt. Abhängig Beschäftigte erhalten dann die zu viel abgeführte Steuer vom Finanzamt wieder zurück.
Neben Weiterbildungen im ausgeübten Beruf erkennen Finanzämter heute in der Regel auch Weiterbildungen an, die der "Anpassung an die Entwicklung der beruflichen Verhältnisse" dienen, auch wenn sie nicht in direktem fachlichem Zusammenhang mit einem ausgeübten Beruf stehen.
Diese Kosten können Sie als Weiterbildungskosten geltend machen:
In welcher Höhe Sie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, hängt vom Einzelfall ab. Am besten fragen Sie Ihren Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt oder Ihren Steuerberater.