Heranführung an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt mit Gebärdensprache*
Inhalt:
Gesamtdauer im Regelfall neun Monate.
Der laufende Einstieg in den Kurs ist möglich.
Gesetzliche Grundlage: § 45 1.1 SGB III
Sie möchten einen Kurs buchen? Sie haben Fragen zu den Angeboten und Inhalten oder zum Thema Fördermöglichkeiten? Wir beraten Sie gerne zum Thema, schreiben Sie uns! Die Maßnahme ist über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit / des Jobcenters förderfähig. Damit sind die Maßnahmenkosten abgedeckt. Weiterführende Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier.
* Je nach den Voraussetzungen und Kommunikationsbedürfnissen des einzelnen Teilnehmers / der einzelnen Teilnehmerin ist eine Teilnahme individuell auch in Lautsprachbegleitenden Gebärden, Internationalen Gebärden oder in Lautsprache möglich.